Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.01.2006 - 9 U 86/05   

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https://dejure.org/2006,3030
OLG Naumburg, 17.01.2006 - 9 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3030)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3030)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines neuen Sozius für Altverbindlichkeiten; Mietzinszahlung als Altverbindlichkeit; Eintritt einer neu gegründeten Gesellschaft in Mietvertrag kraft Gesetzes; Analoge Anwendung des § 28 des Handelsgesetzbuchs auf Rechtsverhältnisse einer BGB-Gesellschaft von ...

  • Anwaltsblatt

    § 705 BGB, § 28 HGB
    Gründung einer BGB-Gesellschaft: Haftung für Altschulden

  • Judicialis

    HGB § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 28
    Ein Rechtsanwalt haftet bei Eintritt in eine Sozietät für den Mietzins als sogenannte Altverbindlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet Neu-Sozius für Altverbindlichkeit aus Mietvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Altschulden bei Gründung einer Sozietät? (IBR 2006, 1370)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 810
  • MDR 2006, 1320
  • ZMR 2007, 116
  • AnwBl 2006, 416
  • NZG 2006, 711
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 65/01

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät für Verbindlichkeiten der Einzelanwälte

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.01.2006 - 9 U 86/05
    Tritt ein Rechtsanwalt in die Kanzlei eines bisherigen Einzelanwaltes ein und bilden beide sodann eine Sozietät, so haftet er für den Mietzins als sogenannte Altverbindlichkeit gegenüber dem Vermieter auch dann gemäß § 28 HGB in analoger Anwendung, wenn er nicht zugleich in den bestehenden Mietvertrag als weitere Mietvertragspartei eintritt (Abgrenzung zu BGH ZIP 2004, 458).

    Der IX. Senat des Bundesgerichtshofs (ZiP 2004, 458) hat die Haftung des neuen Sozius für Altverbindlichkeiten des bisherigen Einzelanwaltes für den Fall abgelehnt, dass diese Verbindlichkeit aus einem Mandatsvertrag des bisherigen Einzelanwalts stammt und dies im wesentlichen damit begründet, dass das Mandat mit einem Einzelanwalt in besonderer Weise von der persönlichen Dienstleistung durch diesen geprägt sei.

  • BGH, 25.04.2001 - XII ZR 43/99

    Vertragspartner eines Mietvertrages bei Fortführung eines Einzelunternehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.01.2006 - 9 U 86/05
    Zu einem solchen Vertragsübergang ist vielmehr die Mitwirkung des Vermieters erforderlich (BGH ZiP 2001, 1007, 1008).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    In diesem Falle soll die Sozietät nicht nur die bestehenden Anwaltsverträge der Einzelkanzlei übernehmen, sondern zugleich auch für deren Verbindlichkeiten mit haften (so K. Schmidt, NJW 2003, 1897, 1903; ders in NJW 2005, 2801, 2807; Knöfel, AnwBl 2006, 373; s nunmehr auch OLG Naumburg MedR 2006, 725, 726).
  • LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    Entgegen dem Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 17.01.2006, AZ: 9 U 86/05) kann aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2004, AZ: IX ZR 65/01 nicht der Schluss gezogen werden, dass der Bundesgerichtshof grundsätzlich eine Anwendung des § 28 HGB auf Nichtkaufleute befürwortet.
  • OLG Brandenburg, 19.05.2010 - 3 U 73/09

    BGB-Gesellschaft: Haftung für die Verbindlichkeiten eines eingebrachten

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 143, S. 327ff und BGHZ 157, 361ff; anders OLG Naumburg, MDR 2006, S. 1320) hat bislang offengelassen, ob diese Vorschrift auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsprechend anzuwenden ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8264
BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05 (https://dejure.org/2006,8264)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05 (https://dejure.org/2006,8264)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2006 - AnwZ (B) 29/05 (https://dejure.org/2006,8264)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei; Widerruf der lokalen Zulassung; Anforderungen an die Räume einer Rechtsanwaltkanzlei; Nichtausübung des Ermessens hinsichtlich der Überprüfung der Räume vor Ort oder anhand von Lichtbildern; ...

  • Anwaltsblatt

    § 35 BRAO
    Aufgabe der Kanzlei

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 6; ; BRAO § 27; ; BRAO § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BRAO § 39 Abs. 3; ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen Kanzleiaufgabe

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 6 § 35 Abs. 1 Nr. 5
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltens einer Kanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 276/05

    Zulassung - Widerruf wegen Verletzung der Kanzleipflicht

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05
    Sie hätte auch erwägen müssen, ob nicht mit den anwaltsgerichtlichen Maßnahmen nach § 114 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO schonendere Mittel zur Verfügung gestanden hätten (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. August 2005 - 1 BvR 2276/05, BRAK-Mitt. 2005, 275).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht vor Ablauf der

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05
    Die Nichtausübung des Ermessens steht dem Ermessensfehlgebrauch im Sinne des § 39 Abs. 3 BRAO gleich (vgl. Feuerich/Weyland aaO; Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl. § 39 Rdn. 12) und zwingt hier schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und der Widerrufsverfügung, da es dem Richter verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen des zur Sachentscheidung berufenen Organs zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ(B) 30/96, NJW 1997, 1306, 1307).
  • BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts

    Dabei hätte sie erwägen müssen, ob nicht mit den anwaltsgerichtlichen Maßnahmen nach § 114 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO schonendere Mittel zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276; BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 29/05, AnwBl. 2006, 416 Rn. 7).
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